Weitere Entscheidung unten: OLG München, 29.08.2001

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   OLG Karlsruhe, 25.01.2002 - 16 UF 127/01 UK   

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https://dejure.org/2002,21554
OLG Karlsruhe, 25.01.2002 - 16 UF 127/01 UK (https://dejure.org/2002,21554)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.01.2002 - 16 UF 127/01 UK (https://dejure.org/2002,21554)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 16 UF 127/01 UK (https://dejure.org/2002,21554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Höhe von Kindesunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1039
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 28.06.2017 - 13 UF 75/16

    Kindesunterhalt: Verwirkung eines titulierten Unterhaltsrückstands

    Die Hinnahme einer gekürzten laufenden Unterhaltszahlung durch den Unterhaltsgläubiger über einen längeren Zeitraum hinweg gilt im Rahmen der Verwirkung als Umstand, auf Grund dessen sich der Unterhaltsverpflichtete darauf einrichten kann, dass der vorhandene Rückstand nicht mehr eingefordert werden soll (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Januar 2002 - 16 UF 127/01, FamRZ 2002, 1039 [bei juris LS 1b] sowie Wendl/Dose-Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis [9. Aufl. 2015], § 6 Rn. 144 [Fn. 125 und Text]).
  • OLG Köln, 19.11.2013 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    a) Der Umstand, dass die Verjährung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes gem. § 207 I 2 Nr. 2 lit. a) BGB (bzw. § 204 S. 1 BGB a.F.) bis über die Volljährigkeit hinaus gehemmt ist, steht der Annahme der Verwirkung nicht entgegen (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1039 u. 2005, 1855; OLG Frankfurt OLGR 2007, 320; OLG Dresden Beschluss vom 24.6.2009 - 20 UF 311/09, juris RN 11; OLG Naumburg Urteil vom 1.12.2009 - 3 UF 71/09 -, juris RN 39), da sich das Kind das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss.
  • OLG Köln, 14.01.2014 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    a) Der Umstand, dass die Verjährung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes gem. § 207 I 2 Nr. 2 lit. a) BGB (bzw. § 204 S. 1 BGB a.F.) bis über die Volljährigkeit hinaus gehemmt ist, steht der Annahme der Verwirkung nicht entgegen (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1039 u. 2005, 1855; OLG Frankfurt OLGR 2007, 320; OLG Dresden Beschluss vom 24.6.2009 - 20 UF 311/09, juris RN 11; OLG Naumburg Urteil vom 1.12.2009 - 3 UF 71/09 -, juris RN 39), da sich das Kind das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss.
  • OLG Stuttgart, 17.03.2016 - 11 UF 252/15

    Vollstreckungsabwehrantrag gegen die Durchsetzung von Kindesunterhalt: Verwirkung

    Nach OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1039, gilt dies auch in Fällen, in denen der Unterhaltsschuldner Teilbeträge auf den Kindesunterhalt leistet und der Unterhaltsgläubiger dies widerspruchslos für einen längeren Zeitraum als 1 Jahr hinnimmt.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2005 - 18 UF 231/03

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Verwirkungseinwand gegen Unterhaltsansprüche

    Diese Grundsätze gelten auch für Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes, das sich das Verhalten seiner Mutter zurechnen lassen muss (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1039, 1040).
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Rechtsprechung
   OLG München, 29.08.2001 - 12 UF 1043/01   

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https://dejure.org/2001,27220
OLG München, 29.08.2001 - 12 UF 1043/01 (https://dejure.org/2001,27220)
OLG München, Entscheidung vom 29.08.2001 - 12 UF 1043/01 (https://dejure.org/2001,27220)
OLG München, Entscheidung vom 29. August 2001 - 12 UF 1043/01 (https://dejure.org/2001,27220)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1039 (Ls.)
 
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